Freizeit

Rauchfrei in Deutschland – Wo Asthmatiker künftig wieder durchatmen können

Rauchen gefährdet die Gesundheit, das weiß inzwischen jedes Kind. Es begünstigt Herzkreislauferkrankungen, befördert die Krebsrate gehörig nach oben und kann auch Allergien oder Asthma auslösen oder die bereits bestehende chronische Atemwegserkrankung erheblich verstärken, und zwar nicht nur bei aktivem, sondern auch bei passivem Rauchen. So gehen in Deutschland pro Jahr mehr als 3.300 Todesfälle auf das Konto des Passivrauchens.

Rauchverbot


Deutschland erlässt neue Gesetze zum Nichtraucherschutz
Die knallharten Ergebnisse von Studien und der Druck der Öffentlichkeit haben dazu geführt, dass jetzt auch in Deutschland neue gesetzliche Regelungen zum Nichtraucherschutz beschlossen wurden bzw. auf Länderebene bis spätestens Ende 2007 zu beschließen sind. Denn auch im Vergleich zu anderen europäischen Staaten hat Deutschland Nachholbedarf. Doch wie weit reichen die neuen Gesetze?

Hier ist künftig Nichtraucherzone
Per Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages gilt ab dem 1. September 2007 ein grundsätzliches Rauchverbot in mehr als 500 Einrichtungen des Bundes, dazu gehören alle Behörden, Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen. Eingeschlossen sind auch Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Bundespräsidialamt. Selbst, wer in einem Ein-Mann-Büro sitzt, darf hier nicht mehr rauchen.

Das Rauchen ist an genannten Orten nur noch in dafür vorgesehenen, abgetrennten Räumen möglich, und auch nur dann, wenn es Raumkapazitäten dafür gibt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Gesetzliches Rauchverbot seit dem 1. September 2007 gibt es ferner in öffentlichen Verkehrsmitteln, also Bussen, Bahnen, Taxis, und auf Bahnhöfen. Bei der Deutschen Bahn galt das strikte Rauchverbot per Hausordnung in allen Regionalzügen bereits seit dem 1. Juli 2007. Für den Fernverkehr, also für die ICE-, Intercity- und EuroCity-Züge, und auf Bahnhöfen gilt es seit 1. September. Auch Raucherinseln oder abgeschlossene Raucherräume wird es auf Bahnhöfen und in Zügen künftig nicht mehr geben.

Ein gesetzliches Rauchverbot seit dem 1. September 2007 gibt es ferner in öffentlichen Verkehrsmitteln, also Bussen, Bahnen, Taxis, und auf Bahnhöfen. Im Klartext heißt dies: Egal ob im ICE-, Intercity- oder Regionalexpress – Raucher müssen während der Fahrt gänzlich auf ihren Klimmstängel verzichten. Auf vielen Bahnhöfen gibt es allerdings noch extra ausgewiesene Raucherbereiche.

Kommunale Einrichtungen und Gaststätten sind Ländersache
Der Nichtraucherschutz in kommunalen Einrichtungen sowie Gaststätten ist Sache der Länder. Diese werden bis Ende des Jahres 2007 entsprechende Gesetze beschließen. Fest steht, ein Rauchverbot in Schulen, Kindertagesstätten, Kinos, Theatern, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie Verwaltungseinrichtungen von Ländern und Kommunen wird es in fast allen Bundesländern einheitlich geben. Baden-Württemberg bildet derzeit eine Ausnahme bei den Schulen, indem es Raucherinseln für Lehrer diskutiert. Anders beim Rauchverbot in Gaststätten. Dieses soll zwar grundsätzlich in allen Ländern mit der Option abgetrennter, geschlossener Raucherräume bestehen, viele Landesregierungen planen jedoch weitere Ausnahmeregelungen. Beispielsweise erwägen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, das Saarland oder Sachsen-Anhalt die Möglichkeit von extra ausgewiesenen Raucherkneipen, im Gespräch sind darüber hinaus Ausnahmeregelungen für Diskotheken, Bars oder Bierzelte in einigen Ländern. Mit einem In-Kraft-Treten der Gesetze wird bis spätestens 1. Januar 2008 gerechnet.

Das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz
Vor Rauchbelästigung am Arbeitsplatz schützt die Arbeitsstättenverordnung in der gültigen Fassung von 2004. Danach haben Mitarbeiter in Büros ein Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz und können diesen notfalls auch einfordern. Neu kann der Firmeninhaber auch ganze Bereiche in der Firma oder den gesamten Betrieb zur rauchfreien Zone erklären, sollte das für den Schutz von Mitarbeitern erforderlich sein. Ausgeschlossen von der gesetzlichen Regelung sind Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr, sofern diese nicht durch andere Gesetzesregelungen von Bund und Ländern mit einem Rauchverbot belegt sind. Dies heißt, weiter im Rauch stehen werden künftig wohl vorrangig Beschäftigte im Gaststättenwesen, wenn für die Einrichtung (Raucherkneipe, Bierzelt usw.) eine Ausnahmeregelung besteht.

Kritik: Gaststättenregelungen gehen nicht weit genug
Kritik an den neuen Regelungen und vor allem an den geplanten Ausnahmen beim Rauchverbot in Gaststätten kommt aus den Reihen der Politik, aber auch von zahlreichen Verbänden und Organisationen. Gefordert wird, die Ausnahmeregelung für Gaststätten im Arbeitsschutzrecht aufzuheben. Auch nach Meinung der Grünen muss es ein konsequentes Rauchverbot in allen Gaststätten geben. Die Kritiker verweisen auf Länder wie Irland, Italien oder Schweden, in denen das Rauchverbot in Gaststätten bereits konsequent und erfolgreich praktiziert wird. Tatsächlich gehört Deutschland in Sachen Nichtraucherschutz zu den Schlusslichtern in Europa. So gilt ein konsequentes Rauchverbot in Gaststätten schon heute auch in weiteren europäischen Ländern wie Norwegen, Schottland oder Malta – sowie seit 1. Juli 2007 auch in England.

November 2007

Bild-Quelle: istockphoto.com, © Kent Rosengaard



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Samstag, 31. Juli 2010

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