Freizeit

Urlaub aus dem Internet: Darauf müssen Asthmatiker beim Reisen achten

Klick und weg: Immer schnellere Internetanschlüsse und die Vorzüge des Online-Shoppings bescheren Reiseportalen seit Jahren satte Zuläufe. Doch welche Urlaubsveranstalter sind wirklich empfehlenswert? Und worauf müssen Asthmatiker beim Online-Buchen und Reisen achten?

Flugzeug


Vorm Urlaub zum Arzt
Der medizinische Fortschritt macht es möglich: Menschen mit Asthma können dank einer konsequenten Asthmatherapie, z.B. mit einem einfach anzuwendenden Kombinationspräparat, ohne empfindliche Einschränkungen die Welt erkunden. Um den Alltag zu Hause zu entfliehen, nutzen dabei immer mehr Menschen das Flugzeug. Doch manchem Asthmatiker bereitet die relativ geringe Luftfeuchtigkeit an Bord Atemprobleme. Zur Sicherheit sollten Patienten daher ein bronchienerweiterndes Medikament griffbereit halten, um einen möglichen Asthmaanfall wirkungsvoll bekämpfen zu können.
Jeder, der so eine Situation beim Fliegen schon einmal erlebt hat oder sie befürchtet, sollte sich mit seinem behandelnden Arzt vor dem Reiseantritt beraten. Dabei lässt sich auch gleich die Reiseapotheke besprechen. Zudem sollte man auch gleich auf einen ausreichenden Vorrat an Asthmamedikamenten achten. Tipp: Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte seinen Reisevorrat an Asthma-Medikamenten im Handgepäck verstauen. So ist er gut gerüstet, auch wenn das Gepäck einmal verloren geht oder verspätet am Urlaubsort eintrifft.

Gute Testergebnisse für weg.de, opodo.de und travelchannel.de
Urlaub per Mausklick ist nicht in jedem Fall günstiger als im Reisebüro um die Ecke, aber bequemer zu buchen. Jedenfalls wenn man weiß, welche Portale es ihren Kunden einfach machen. Stiftung Warentest ist dieser Frage nachgegangen und hat 13 Onlinereisebüros für Pauschalreisen geprüft. Das Ergebnis: weg.de wurde bester Anbieter im Test. Er überzeugte die Experten durch eine übersichtliche Webseite, einfache Buchung und problemlose Stornierung. Nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von weg.de seien kein Hit, urteilt Warentest: „Sie enthalten einige Klauseln, die für den Kunden von Nachteil sind. So will weg.de bei leicht fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Pflichten nur eingeschränkt haften. Ein Problem, das viele Anbieter trifft.“ Ohne Beanstandung sind laut der Stiftung nur die AGB von ebookers, einem britische Onlinereisebüro. Als gut bewerteten die Experten noch die AGB von travelchannel.de. Unzulässige Klauseln gibt es bei Tui, alltours, Avigo, ITS, start, Thomas Cook und travel 24. Das brachte diesen Anbietern eine halbe Note Abzug ein. Dennoch beurteilten die Prüfer auch travelchannel.de mit „gut“, ebenso wie opodo.de. Alle drei Testsieger weg.de, opodo.de und travelchannel.de bieten übrigens eine Tiefpreisgarantie. Sie erstatten die Differenz, wenn der Kunde eine bereits gebuchte Reise anderswo billiger findet.

Persönliche Daten nur verschlüsselt übermitteln
Ein wesentlicher Punkt bei Onlinebuchungen von Reisen ist die Datensicherheit. Nummern von Konten und Kreditkarten sollten daher nur über verschlüsselte Verbindungen vermittelt werden. Sichere Verbindung sind an den Buchstaben „https" in der Adresszeile und am Schloss-Symbol rechts unten im Browser zu erkennen. Onlinereisebüros dürfen Kundendaten nur für die jeweilige Buchung benutzen. Viele Anbieter fragen daher, ob sie die Angaben weitergeben dürfen. Wer keine unerwünschte Werbung erhalten will, muss das Kontrollkästchen für die Datenweitergabe auf den Buchungsformularen deaktivieren. Warentest macht darauf aufmerksam, dass sich drei Reiseveranstalter laut ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht an das Werbeverbot halten wollen: ITS, Thomas Cook und Tui.

Reisedaten immer ausdrucken
Wer seinen Urlaub im Internet bucht, sollte Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Anbieters auf der Festplatte seines Computers speichern und ausdrucken, damit er bei Bedarf Kontakt aufnehmen kann. Auch Informationen zur Reise wie Zeit, Flugnummer, Buchungsnummer, Hotel und Ansprechpartner auf jeden Fall sichern und ausdrucken. Wichtig: Bei Billigfliegern stellen die Linien in der Regel keine Tickets mehr aus: Das Einchecken am Flughafen läuft über Namen und Buchungsnummer. Stiftung Warentest rät ferner, bei der Buchung genau darauf zu achten, was man bestellt. Einige Anbieter im Test versuchten kostenpflichtige Reiseversicherungen mitzuverkaufen. Um solch eine Versicherung nicht automatisch abzuschließen, ist das entsprechende Kontrollkästchen bei der Buchung zu deaktivieren.

Pauschalreisende besonders geschützt
Pauschalreisende sind übrigens besser geschützt als Individualtouristen. Jedes Reisebüro, das in der EU eine Pauschalreise anbietet, ist nämlich verpflichtet, sich für den Konkursfall abzusichern. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt Stiftung Warentest Pauschalreisen erst zu zahlen, wenn der Kunde den Sicherungsschein in Händen hält. Dieser Beleg garantiert, dass eine Bank oder Versicherung bei Insolvenz die Kosten für Rückflug und Übernachtungen übernimmt. So gewappnet steht einem entspannten Urlaub nichts mehr im Wege.
(mj/BSMO)

Quellen: Stiftung Warentest, Österreichisches Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, media.nrw.de

Oktober 2007

Bild-Quelle: istockphoto.com, © eva serrabassa



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Samstag, 31. Juli 2010

Medizinischer Beirat - Ihr Experte Herr Dr. Michael Barczok


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