Rauchfreier Arbeitsplatz – Ihr gutes Recht

Dicke Luft durch Tabakqualm in Kneipen und Restaurants gehört der Vergangenheit an. Doch wie sieht es am Arbeitsplatz aus? Auch hier garantieren die Gesetze Rauchfreiheit. Die Realität sieht aber häufig anders aus. Gerade für Menschen mit Asthma ist eine rauchfreie Umgebung wichtig, denn Passivrauchen kann die Asthmabeschwerden verschlimmern. Wie ist es um Ihre Rechte als Arbeitnehmer bestellt?

Rauchfreier Arbeitsplatz – Ihr gutes Recht

Passivrauchen schadet den Lungen
Menschen mit Asthma können Ihre Erkrankung heute dank moderner Medikamente gut kontrollieren. Dennoch sollten sie alle Risikofaktoren meiden, die die Lungen zusätzlich reizen und belasten. Dazu zählen auch das Rauchen und das Passivrauchen. Passivrauch ist nicht so harmlos, wie viele meinen: Er schädigt die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System. Damit ist Passivrauchen die weltweit dritthäufigste vermeidbare Todesursache. Aktuelle Zahlen belegen, dass immer noch jeder dritte Nichtraucher zwangsläufig zu Hause, am Arbeitsplatz und/oder in der Freizeit an einer Zigarette mitraucht. Bei Kindern und Jugendlichen ist sogar jeder zweite vom Passivrauchen betroffen. Diese Zahlen unterstreichen, wie wichtig der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist. Hier ist viel Eigeninitiative gefragt, damit es künftig keine dicke Luft im Büro gibt.

Höchstrichterlich bestätigt: Rauchfrei am Arbeitsplatz
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (BAG, Az. 9 AZR 84/97). Darüber hinaus hat der Arbeitgeber eine Fürsorge- und Schutzpflicht seinen Angestellten gegenüber. Das bedeutet, dass er den Arbeitsplatz gesundheitsverträglich gestalten und damit seine Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren schützen muss. Dabei ist der Arbeitsplatz definiert als der Bereich, wo sich der Arbeitnehmer regelmäßig aufhält, um seine Arbeit zu erledigen. Dies kann also der Standort einer Maschine oder das Büro sein, in dem der Schreibtisch steht.

Ein rauchfreier Arbeitsplatz wird per Gesetz garantiert. Notfalls muss man jedoch auf seinem Recht bestehen.

Viele Betriebe machen keine halben Sachen
Seit September 2007 gilt ein generelles Rauchverbot in Bahnen und Bundesbehörden. Gleiches gilt für öffentliche Verkehrsmittel, Bahnhöfe, Flughäfen und Taxis und für alle Behörden, Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen, für die der Bund zuständig ist. Einzige Ausnahme: Gebäude mit abgetrennten, besonders gekennzeichneten Raucherzimmern. In diesen Räumen darf nicht gearbeitet werden.
Generell kann jeder Arbeitgeber das Rauchen in der Firma komplett verbieten. Allerdings muss der Betriebsrat einer derartigen Regelung zustimmen. Viele Firmen stellen ihren rauchenden Angestellten dann Raucherräume zur Verfügung, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Auch besteht kein Anrecht auf Raucherpausen. Wer raucht, der tut dies während seiner normalen Pausenzeiten, oder er muss die Zigarettenpause von seiner Arbeitszeit abziehen.

Das müssen Sie nicht hinnehmen!
Wer sich keinem Passivrauch aussetzen möchte, muss auch keine rauchenden Kollegen im Büro tolerieren. Auch alle gemeinsam genutzten Räume wie Kopierraum, Kaffeeküche, Toiletten, Konferenzräume müssen rauchfrei bleiben. In Betriebskantinen reicht es nicht aus, lediglich einen speziellen Raucherbereich auszuweisen. Arbeitnehmer können in diesem Fall verlangen, dass der Bereich rauchfrei wird oder dass zumindest bauliche Anpassungen stattfinden, um einen abgeschlossenen Raucherbereich zu schaffen.
Besonderen Schutz genießen Angestellte, die gesundheitlich besonders anfällig sind. Für sie ist ein Raucherbüro in unmittelbarer Nachbarschaft auch mit geschlossener Tür nicht zu tolerieren.

Eine Asthmatherapie mit modernen Medikamenten wird unterstützt, indem man auf eine rauchfreie Umgebung achtet.

Notfalls den Rechtsweg gehen
Viele Raucher können oder wollen aber nicht auf die Zigarette am Arbeitsplatz verzichten. Wer trotz Verbot raucht, dem droht eine Abmahnung und bei Wiederholung auch eine Kündigung. Wer sich am Arbeitsplatz durch rauchende Kollegen belästigt fühlt, sollte zunächst direkt mit dem Mitarbeiter sprechen. Stößt man auf Widerstand, kann in einem nächsten Schritt der Vorgesetzte oder der Betriebsrat informiert werden. Fruchten diese Beschwerden jedoch nicht, dann bleibt noch der Klageweg. Hier ist es ratsam, seinen Arbeitgeber zuvor am besten schriftlich auf diesen Schritt hinzuweisen. Man sollte ihm auch die Möglichkeit geben, innerhalb einer bestimmten Frist den gesetzlichen Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zu verbessern.

Sich vor dem Notfall schützen
Grundsätzlich können regelmäßig eingenommene Asthmamedikamente vor schwerwiegenden Asthmasymptomen und Notfällen schützen. Da sie antientzündlich wirken, senken Sie beispielsweise auch das Risiko, dass die Atemwege auf reizende Umwelteinflüsse mit schweren Symptomen reagieren. Nehmen Sie daher Ihre Asthmamedikamente regelmäßig ein und erkämpfen Sie sich notfalls Ihr Recht auf eine rauchfreie Umgebung.
(fm/bsmo)

Linktipps:
Special Rauchentwöhnung auf Lifeline.de

Mai 2011

Quelle:
Nach Informationen von www.lifeline.de, www.rauchfrei.de, Stiftung Warentest und Dennis Nowak et al.: Passivrauchen als Gesundheitsrisiko. Der Pneumologe. 2008;06: 386-392

Bild-Quelle:
shutterstock.com, @ Muellek



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